HEP Kapitalverwaltung AG
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Solarfonds für Umwelt mit Rendite
Legen Sie mit hep an, legen Sie in Verantwortung an. Sie investieren in mehr Solarenergie für weniger CO2 – eine der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen überhaupt. Denn Photovoltaik ist die derzeit wirtschaftlichste Technologie zur Energieerzeugung. Das lohnt sich für Sie und für die Umwelt.

Prinzipien für verantwortliches Investieren
Wir sind eines globalen Netzwerks aus über 3.000 Investoren, die sich nachhaltige Prinzipen verpflichtet haben und damit ESG-Kriterien offiziell in ihre Investitionsentscheidungen integrieren.

Forum nachhaltige Geldanlagen
Die HEP Kapitalverwaltung ist Mitglied des wichtigsten Fachverbands im deutschsprachigen Raum für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft.
HEP - Solar Green Energy Impact Fund 1
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die nachhaltige Investitionen verfolgen
Finanzprodukt: HEP – Solar Green Energy Impact Fund 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: HEP – Impact Fund 1)
a) Zusammenfassung
Zusammenfassung der Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die nachhaltige Investitionen verfolgen
Finanzprodukt: HEP – Solar Green Energy Impact Fund 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: HEP – Impact Fund 1)
a.1) Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels
Der HEP – Impact Fund 1 berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Ermittlung und Überwachung der Indikatoren gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2188. Die Investitionstätigkeit des HEP – Impact Fund 1 steht hinsichtlich des Mindestanteils ökologisch nachhaltiger Investitionen im Einklang mit den Anforderungen zum Mindestschutz gem. Art. 18 der Verordnung (EU) 2020/852 (nachfolgend „Taxonomie-VO“). Darüber hinaus schließt der HEP – Impact Fund 1 in seinen Anlagebedingungen insbesondere Investitionen in Geschäftsmodelle aus, die im Zusammenhang mit der Gewinnung fossiler Energieträger stehen.
a.2) Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts
Das Investitionsziel des HEP – Impact Fund 1 besteht im Aufbau von Produktionskapazitäten regenerativer Energie. Zusätzlich wird mit den Investitionen des Finanzprodukts eine Reduzierung der CO2-Emissionen aus Energieerzeugung angestrebt. Die Investitionstätigkeit verfolgt damit das in der Taxonomie-VO definierte Umweltziel „Klimaschutz“.
a.3) Anlagestrategie
Die Anlagestrategie des HEP – Impact Fund 1 besteht in einer (mittelbaren) Beteiligung an Photovoltaikanlagen bzw. Projektrechten an Photovoltaikanlagen. Zielmärkte sind USA, Kanada, Japan und Europa. Zu diesem Zweck wird der HEP – Impact Fund 1 Anteile an den Spezial-AIF bzw. Objektgesellschaften halten. Voraussetzung ist, dass die Unternehmensgegenstände der Fonds bzw. Objektgesellschaften den Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie das spätere Veräußern von Photovoltaikanlagen direkt oder indirekt über Objektgesellschaften, umfassen.
Vor jeder Investition werden die Unternehmen, in die investiert wird, anhand der Good-Governance-Policy der HEP Kapitalverwaltung AG bewertet.
a.4) Aufteilung der Investitionen
Der HEP – Impact Fund 1 investiert mindestens 75 Prozent seines Kommanditkapitals in Unternehmen, die zum Umweltziel „Klimaschutz“ der Taxonomie-VO beitragen. Bei den übrigen Investitionen handelt es sich um den verbleibenden Teil des Kapitals des HEP – Impact Fund 1, der nicht zur Verfolgung nachhaltiger Investitionsziele investiert wird. Dieser Anteil am Kapital beträgt höchstens 25 %.
Der HEP – Impact Fund 1 investiert nicht in ermöglichende Tätigkeiten im Sinne des Art. 10 Abs. 2 bzw. Art. 16 der Taxonomie-VO.
a.5) Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Die zur Messung des nachhaltigen Investitionsziels verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren unterliegen einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG.
a.6) Methoden
Zur Erfassung der Emissionsintensität (CO2/MWh) unterhält die HEP Kapitalverwaltung AG ein System zur Bilanzierung von Bruttoemissionen in den Dimensionen Scope 1 – 3 gem. Greenhouse Gas Protocoll („GHG“). Umfasst sind hierbei lieferkettenbezogene Emissionen im Zusammenhang mit der Erstellung und Verwertung der Komponenten der Investitionsgüter sowie Emissionen im laufenden Betrieb. Vermiedene Emissionen werden nicht saldiert.
a.7) Datenquellen und -verarbeitung
Emissionen entlang der Wertschöpfungskette der Investitionsgüter werden anhand von stofflichen Mengendaten der in den Komponenten verbauten Rohstoffe ermittelt („Scope-3-Emissionen“). Die so gewonnenen Mengen eingekaufter Rohstoffe werden mit entsprechenden Emissionsfaktoren lizensierter Datenanbieter gewichtet und aggregiert und ins Verhältnis zum Energieertrag gesetzt. Weitere Daten, die die Ermittlung der Investitionsziele gewährleisten, erhält die HEP Kapitalverwaltung AG aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
a.8) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Zur Ermittlung der Emissionen der Investitionsgüter greift die HEP Kapitalverwaltung AG auf Schätz- oder Durchschnittswerte zurück, wenn immer produzentenbezogene Emissionsfaktoren nicht verfügbar sind. Hierbei handelt es sich um ein marktübliches Verfahren zur Ermittlung von lieferkettenbezogenen Emissionen.
a.9) Sorgfaltspflicht
Im Vorfeld und während der Laufzeit einer jeden Investitionsentscheidung stellt die HEP Kapitalverwaltung AG sicher, dass die Investitionsgüter den ökonomischen Anforderungen an Risiko und Ertrag entsprechen. Weiterhin stellt sie darüber hinaus sicher, dass hinsichtlich ökologischer und sozialer Mindestschutzkriterien im Sinne des Art. 18 der Taxonomie-VO keine Einwände gegen eine Investition bestehen.
a.10) Mitwirkungspolitik
Eine eigenständige Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziels des HEP – Impact Fund 1.
a.11) Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Für die Assetklasse „Infrastruktur – Energieerzeugung Photovoltaik“ existieren noch keine Benchmarkszenarien, die eine hinreichend genaue Verfolgung der Zielsetzungen von EU Climate Transition oder EU Paris-aligned Benchmarks erlauben. Mittels Transitionsszenarien der International Energy Agency und der Erfassung spezifischer Emissionen der Investitionsgüter wird die Übereinstimmung der Investitionstätigkeit mit den Pariser Klimazielen überwacht. Daher liegen bei der Konzeption weder die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1011 noch der Verordnung (EU) 2020/1818 zu Grunde.
b) Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels
Der HEP – Impact Fund 1 berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Ermittlung und Überwachung der in Tabelle 1 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2188 genannten sowie einzelne der in Tabelle 2 und 3 derselben Verordnung genannten Indikatoren. Insbesondere berücksichtigt er damit die folgenden, wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit seiner Investitionstätigkeit:
- Treibhausgasemissionen,
- Biodiversität,
- Wasser,
- Abfall,
- Soziale und Arbeitnehmerbelange,
- Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung von CO2-Emissionen, und
- Fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Investitionstätigkeit des HEP – Impact Fund 1 steht hinsichtlich des Mindestanteils ökologisch nachhaltiger Investitionen im Einklang mit den Anforderungen zum Mindestschutz gem. Art. 18 der Verordnung (EU) 2020/852 (nachfolgend „Taxonomie-VO“). Insbesondere umfasst dies:
- die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
- die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind und
- die Internationale Charta der Menschenrechte.
Darüber hinaus schließt der HEP – Impact Fund 1 in seinen Anlagebedingungen insbesondere Investitionen in Geschäftsmodelle aus, welche auf dem Einsatz von fossilen Brennstoffen, der Förderung von Kohle und Erdöl sowie dem Anbau, der Exploration oder Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer beruhen.
c) Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts
Das Investitionsziel des HEP – Impact Fund 1 besteht im Aufbau von Produktionskapazitäten regenerativer Energie. Zusätzlich wird mit den Investitionen des Finanzprodukts eine Reduzierung der CO2-Emissionen aus Energieerzeugung angestrebt. Die Investitionstätigkeit verfolgt damit das in der Taxonomie-VO definierte Umweltziel „Klimaschutz“.
d) Anlagestrategie
Die Anlagestrategie des HEP – Impact Fund 1 besteht in einer (mittelbaren) Beteiligung an Photovoltaikanlagen bzw. Projektrechten an Photovoltaikanlagen. Zielmärkte sind USA, Kanada, Japan und Europa. Zu diesem Zweck wird der HEP – Impact Fund 1 Anteile an den Zielfonds bzw. Objektgesellschaften halten. Der HEP – Impact Fund 1 investiert in Spezial-AIF mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union oder Objektgesellschaften. Voraussetzung ist, dass die Unternehmensgegenstände der Fonds bzw. Objektgesellschaften den Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie das spätere Veräußern von Photovoltaikanlagen direkt oder indirekt über Objektgesellschaften, umfassen. Es wird in Photovoltaikanlagen investiert, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- alle benötigten Genehmigungen zum Betrieb der Photovoltaikanlagen können kurzfristig und hinreichend sicher erlangt werden;
- die Photovoltaikanlagen erreichen, gegebenenfalls auf Portfolio-Ebene, die Renditeziele des HEP – Impact Fund 1;
- die Mindestgröße einer Photovoltaikanlage beträgt 0,2 Megawatt peak (MWp).
Vor jeder Investition werden die Unternehmen, in die investiert wird, anhand der Good-Governance-Policy der HEP Kapitalverwaltung AG bewertet. Diese Bewertung umfasst die Bereiche „Solide Management- und Organisationsstrukturen“, „Beziehung zu Arbeitnehmern“, „Vergütung der Mitarbeiter“ sowie „Einhaltung der Steuervorschriften“.
e) Aufteilung der Investitionen
Der HEP – Impact Fund 1 investiert mindestens 75 Prozent seines Kommanditkapitals in Unternehmen, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO verfolgen und damit zum Umweltziel „Klimaschutz“ beitragen. Bei den Investitionen unter #2-Nicht nachhaltige Investitionen handelt es sich um den verbleibenden Teil des Kapitals des HEP – Impact Fund 1, der nicht zur Verfolgung nachhaltiger Investitionsziele investiert wird. Dieser Anteil am Kapital beträgt höchstens 25 %. In aller Regel handelt es sich hierbei um Bankguthaben im Sinne von § 195 des Kapitalanlagegesetzbuches, also bei Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehaltene Liquiditätsreserven, die zur Deckung laufender Ausgaben im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit stehen. Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz besteht im Hinblick auf diese Bankguthaben nicht.
Der HEP – Impact Fund 1 investiert nicht in ermöglichende Tätigkeiten im Sinne des Art. 10 Abs. 2 bzw. Art. 16 der Taxonomie-VO.
f) Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Die zur Messung des nachhaltigen Investitionsziels verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren unterliegen einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG. In Bezug auf das Investitionsziel „Aufbau Produktionskapazitäten erneuerbarer Energie“ handelt es sich hierbei um die während eines Jahres finanzierten Produktionskapazitäten in MWp. In Bezug auf das Investitionsziel „Reduzierung der Treibhausgasemissionen“ handelt es sich hierbei um die Intensität der treibhausgasäquivalenten Emissionen je Megawattstunde (CO2/MWh) erzeugter Energie.
g) Methoden
Zur Erfassung der Emissionsintensität (CO2/MWh) unterhält die HEP Kapitalverwaltung AG ein System zur Bilanzierung von Bruttoemissionen in den Dimensionen Scope 1 – 3 gem. Greenhouse Gas Protocoll („GHG“). Umfasst sind hierbei lieferkettenbezogene Emissionen im Zusammenhang mit der Erstellung der Komponenten der Investitionsgüter, Emissionen im laufenden Betrieb sowie Emissionen, die zum Ende der Lebensdauer aus der Verwertung und dem Recycling der Komponenten entstehen („Bruttoemissionen“).
Grundsätzlich trägt der Aufbau von Produktionskapazitäten erneuerbarer Energie durch Photovoltaik zur Vermeidung von Emissionen bei, die bei der Energieproduktion mit fossilen Energieträgern entstanden wären. Im Einklang mit den Anforderungen des GHG werden diese vermiedenen Emissionen nicht mit den Bruttoemissionen saldiert.
h) Datenquellen und -verarbeitung
Um die treibhausgasäquivalenten Bruttoemissionen der Investitionsgüter ermitteln zu können, beauftragt die HEP Kapitalverwaltung AG spezialisierte Datenanbieter. Emissionen entlang der Wertschöpfungskette der Investitionsgüter werden anhand von stofflichen Mengendaten der in den Komponenten verbauten Rohstoffe ermittelt („Scope-3-Emissionen“). Die so gewonnenen Mengen eingekaufter Rohstoffe, die in Zusammenhang mit dem Bau der Investitionsgüter stehen, werden mit entsprechenden Emissionsfaktoren lizensierter Datenanbieter gewichtet und aggregiert. Die so gewonnenen Emissionen werden sodann ins Verhältnis zu der mit der Investitionstätigkeit stehenden Energieproduktion gesetzt.
Weitere Daten, die die Ermittlung der Investitionsziele gewährleisten, erhält die HEP Kapitalverwaltung AG aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Bei der Ermittlung von Scope-3-Emissionen werden Daten zu den Emissionen globaler Lieferketten erhoben. Das Emissionsbilanzierungssystem der HEP Kapitalverwaltung AG erfasst dabei auf Ebene stofflicher Rohstoffe der eingekauften Komponenten Emissionen entlang dieser Wertschöpfungsketten. Die Verfügbarkeit und die Genauigkeit in Bezug auf Emissionsfaktoren eingekaufter Stoffe und Güter nimmt stetig zu. Die HEP Kapitalverwaltung AG greift auf Schätz- oder Durchschnittswerte zurück, wenn immer produzentenbezogene Emissionsfaktoren nicht verfügbar sind. Hierbei handelt es sich um ein marktübliches Verfahren zur Ermittlung von lieferkettenbezogenen Emissionen.
j) Sorgfaltspflicht
Im Vorfeld einer jeden Investitionsentscheidung stellt die HEP Kapitalverwaltung AG sicher, dass die Investitionsgüter den ökonomischen Anforderungen an Risiko und Ertrag entsprechen und hinsichtlich ökologischer und sozialer Mindestschutzkriterien keine Einwände gegen eine Investition bestehen. Hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Mindestschutzkriterien sind insbesondere die Anforderungen des Art. 18 der Taxonomie-VO maßgeblich. Während der Investitionsdauer stellt die HEP Kapitalverwaltung AG sicher, dass die in der Vorinvestitionsphase gemachten Vorgaben hinsichtlich der ökonomischen Ertragskraft und in Hinblick auf die Zielerreichung der nachhaltigen Investitionsziele fortlaufend überwacht werden.
k) Mitwirkungspolitik
Eine eigenständige Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziels des HEP – Impact Fund 1.
l) Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Die Investitionen des HEP – Impact Fund 1 investieren in die Anlageklasse Infrastruktur. Bei dieser Anlageklasse handelt es sich um Investitionsgüter, die eine hohe Spezifität aufweisen. Dementsprechend existieren für diese Anlageklassen noch keine Benchmarkszenarien, die eine hinreichend genaue Verfolgung der Zielsetzungen von EU Climate Transition oder EU Paris-aligned Benchmarks erlauben. Die mit dem HEP – Impact Fund 1 verbundenen Bruttoemissionen sowie die Emissionsintensität je erzeugter Einheit elektrischer Energie werden mittels Transitionsszenarien auf ihre Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Pariser Klimaabkommens hin überwacht. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Emissionsintensität der durch den HEP – Impact Fund 1 erzeugten Energie unterhalb des Wertes liegt, der seitens der International Energy Agency für eine Energiewirtschaft definiert wurde, die kompatibel mit den Pariser Klimazielen ist.
Aufgrund der gemachten Ausführungen liegt bei der Konzeption des HEP – Impact Fund 1 kein Index nach Verordnung (EU) 2016/1011 zu Grunde. Bei der Datenerhebung erfüllt der HEP – Impact Fund 1 nicht die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission festgelegten methodischen Anforderungen.
Angaben nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr des HEP – Impact Fund 1.
HEP - Solar Portfolio 2
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: PF 2)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Aktiver Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen“
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung“ wird erklärt, dass das Finanzprodukt und die mit ihm verbundenen Investitionen zum Aufbau von Energieerzeugungskapazität eine Form der Energiegewinnung darstellen, die nach Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine signifikant niedrigere CO2-Intensität aufweist als Energieerzeugungsformen, die auf Basis der Verbrennung fossiler Rohstoffe elektrische Energie gewinnen. Die diesem Finanzprodukt zu Grunde liegenden Investitionen tragen somit zu einer Reduzierung der CO2-Intensität des Energiesektors bei.
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Die beworbenen ökologischen Merkmale des Finanzprodukts werden erreicht, in dem der PF2 eine Anlagestrategie verfolgt, die aus einer (mittelbaren) Beteiligung an Photovoltaikanlagen bzw. Projektrechten an Photovoltaikanlagen besteht. Zu diesem Zweck wird der PF 2 Anteile an den Zielfonds bzw. Objektgesellschaften halten. Der PF 2 investiert in Spezial-AIF mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union oder Objektgesellschaften. Voraussetzung ist, dass die Unternehmensgegenstände der Fonds bzw. Objektgesellschaften den Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie das spätere Veräußern von Photovoltaikanlagen direkt oder indirekt über Objektgesellschaften, umfassen. Es wird in Photovoltaikanlagen investiert, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- alle benötigten Genehmigungen zum Betrieb der Photovoltaikanlagen können kurzfristig und hinreichend sicher erlangt werden;
- die Photovoltaikanlagen erreichen, gegebenenfalls auf Portfolio-Ebene, die Renditeziele des PF 2;
- die Mindestgröße einer Photovoltaikanlage beträgt 0,2 Megawatt peak (MWp).
Die zur Messung der beworbenen ökologischen Merkmale verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren können einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung der Investitionsziele verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Solar Portfolio 1
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar Portfolio 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: PF 1)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Das beworbene ökologische Merkmal des Finanzprodukts wird erreicht, in dem der PF 1 eine Anlagestrategie verfolgt, die aus einer (mittelbaren) Beteiligung an Photovoltaikanlagen bzw. Projektrechten an Photovoltaikanlagen besteht. Zu diesem Zweck wird der PF 1 Anteile an den Zielfonds bzw. Objektgesellschaften halten. Der PF 1 investiert in Spezial-AIF mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union oder Objektgesellschaften. Voraussetzung ist, dass die Unternehmensgegenstände der Fonds bzw. Objektgesellschaften den Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie das spätere Veräußern von Photovoltaikanlagen direkt oder indirekt über Objektgesellschaften, umfassen. Es wird in Photovoltaikanlagen investiert, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- alle benötigten Genehmigungen zum Betrieb der Photovoltaikanlagen können kurzfristig und hinreichend sicher erlangt werden;
- die Photovoltaikanlagen erreichen, gegebenenfalls auf Portfolio-Ebene, die Renditeziele des PF 1;
- die Mindestgröße einer Photovoltaikanlage beträgt 0,2 Megawatt peak (MWp).
Der zur Messung des beworbenen ökologischen Merkmals verwendete Nachhaltigkeitsindikator kann einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung des Investitionsziels verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Solar Nordendorf
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar Nordendorf GmbH & Co. KG (nachfolgend: Nordendorf)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Das beworbene ökologische Merkmal des Finanzprodukts wird erreicht, in dem sich der Anleger an Objektgesellschaften beteiligt, die ihrerseits auf Freiflächen Photovoltaikanlagen am Standort Nordendorf errichtet haben.
Der zur Messung des beworbenen ökologischen Merkmals verwendete Nachhaltigkeitsindikator kann einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung des Investitionsziels verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Solar Japan 2
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar Japan 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: Japan 2)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Aktiver Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen“
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung“ wird erklärt, dass das Finanzprodukt und die mit ihm verbundenen Investitionen zum Aufbau von Energieerzeugungskapazität eine Form der Energiegewinnung darstellen, die nach Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine signifikant niedrigere CO2-Intensität aufweist als Energieerzeugungsformen, die auf Basis der Verbrennung fossiler Rohstoffe elektrische Energie gewinnen. Die diesem Finanzprodukt zu Grunde liegenden Investitionen tragen somit zu einer Reduzierung der CO2-Intensität des Energiesektors bei.
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Die beworbenen ökologischen Merkmale des Finanzprodukts werden erreicht, in dem der Spezial-AIF die Anlagenobjekte entsprechend den Anlagebedingungen erwirbt, d. h. es soll in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien bzw. Infrastruktur, die von diesen Vermögensgegenständen genutzt wird, investiert werden. Hierbei soll es sich um Photovoltaikanlagen in Japan handeln. Das Anlageziel ist der langfristige Betrieb der Photovoltaikanlagen sowie eine Veräußerung dieser Anlagen zum Ende der Fondslaufzeit, um Auszahlungen an die Anleger vornehmen zu können.
Die zur Messung der beworbenen ökologischen Merkmale verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren können einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung der Investitionsziele verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Solar USA 1
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar USA 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: USA 1)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Aktiver Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen“
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung“ wird erklärt, dass das Finanzprodukt und die mit ihm verbundenen Investitionen zum Aufbau von Energieerzeugungskapazität eine Form der Energiegewinnung darstellen, die nach Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine signifikant niedrigere CO2-Intensität aufweist als Energieerzeugungsformen, die auf Basis der Verbrennung fossiler Rohstoffe elektrische Energie gewinnen. Die diesem Finanzprodukt zu Grunde liegenden Investitionen tragen somit zu einer Reduzierung der CO2-Intensität des Energiesektors bei.
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Die Strategie des Spezial-AIF besteht darin, die Anlagenobjekte entsprechend den Anlagebedingungen zu erwerben, d. h. es soll über Objektgesellschaften in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien bzw. Infrastruktur, die von diesen Vermögensgegenständen genutzt wird, investiert werden. Hierbei soll es sich um Photovoltaikanlagen in den USA handeln. Das Anlageziel ist der langfristige Betrieb der Photovoltaikanlagen sowie eine Veräußerung dieser Anlagen zum Ende der Fondslaufzeit, um Auszahlungen an die Anleger vornehmen zu können. Es wird in Photovoltaikanlagen investiert, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- alle benötigten Genehmigungen zum Betrieb der Photovoltaikanlagen können kurzfristig und hinreichend sicher erlangt werden;
- die Photovoltaikanlagen erreichen, gegebenenfalls auf Portfolio-Ebene, die Renditeziele des USA 1;
- die Mindestgröße einer Photovoltaikanlage beträgt 0,3 Megawatt peak (MWp).
Die zur Messung der beworbenen ökologischen Merkmale verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren können einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung der Investitionsziele verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Projektentwicklung VI
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP-Projektentwicklung VI GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: PE VI)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Das beworbene ökologische Merkmal des Finanzprodukts wird erreicht, in dem der PE VI Investitionen in die Entwicklung von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien, im Rahmen von Photovoltaikprojekten vornimmt. Unter Projektentwicklung sind sämtliche Aktivitäten zu verstehen, die notwendig sind, um ein Projekt von der „grünen Wiese“ an bis zum baureifen Projekt zu entwickeln. Im Einzelnen kann es sich bei den Investitionen um folgende Aktivitäten handeln: Flächensuche, Auswahl geeigneter Flächen, Machbarkeitsanalysen, Bodenanalysen, Abschluss von Grundstückskauf- oder Grundstückspachtoptionen, Abschluss von Kauf- oder Pachtverträgen, Erlangung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen wie bspw. Baugenehmigung, Einholung sämtlicher technischer Genehmigungen, Abschluss von Stromabnahmeverträgen, Sicherung von Einspeisevergütungen, Sicherung der Netzkapazität, Abschluss von Verträgen über Netzanschluss, Erlangung von Fremdfinanzierungen etc. Die Projektentwicklung ist dann erfolgreich, wenn ex ante alle rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bestehen, um das Kraftwerk zu errichten und mindestens 20 Jahre erfolgreich zu betreiben. Dann können die fertigen Projektrechte veräußert werden.
Der zur Messung des beworbenen ökologischen Merkmals verwendete Nachhaltigkeitsindikator kann einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung des Investitionsziels verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Projektentwicklung VII
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: PE VII)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Aktiver Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen“
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung“ wird erklärt, dass das Finanzprodukt und die mit ihm verbundenen Investitionen zum Aufbau von Energieerzeugungskapazität eine Form der Energiegewinnung darstellen, die nach Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine signifikant niedrigere CO2-Intensität aufweist als Energieerzeugungsformen, die auf Basis der Verbrennung fossiler Rohstoffe elektrische Energie gewinnen. Die diesem Finanzprodukt zu Grunde liegenden Investitionen tragen somit zu einer Reduzierung der CO2-Intensität des Energiesektors bei.
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Die beworbenen ökologischen Merkmale des Finanzprodukts werden erreicht durch Investitionen in die Entwicklung von Projekten im Bereich der Photovoltaik. Unter Projektentwicklung sind sämtliche Aktivitäten zu verstehen, die notwendig sind, um ein Projekt von der „grünen Wiese“ an bis zum baureifen Projekt zu entwickeln. Im Einzelnen kann es sich hier um Folgendes handeln: Flächensuche, Auswahl geeigneter Flächen, Machbarkeitsanalysen, Bodenanalysen, Abschluss von Grundstückskauf- oder Grundstückspachtoptionen, Abschluss von Kauf- oder Pachtverträgen, Erlangung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen wie bspw. Baugenehmigung, Einholung sämtlicher technischer Genehmigungen, Abschluss von Stromabnahmeverträgen, Sicherung von Einspeisevergütungen, Sicherung der Netzkapazität, Abschluss von Verträgen über Netzanschluss, Erlangung von Fremdfinanzierungen etc. Die Projektentwicklung ist dann abgeschlossen, wenn ex ante alle rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bestehen, um eine Photovoltaikanlage zu errichten. Dann können die fertigen Projektrechte veräußert werden.
Die zur Messung der beworbenen ökologischen Merkmale verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren können einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung der Investitionsziele verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
HEP - Solar Global 1
Angaben der nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu erteilenden Informationen zu Finanzprodukten, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben
Finanzprodukt: HEP – Solar Global I GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend: Global I)
Das Finanzprodukt bewirbt die folgenden ökologischen Merkmale, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts stehen:
- „Aktiver Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen“
- „Ausbau von Produktionsflächen zur Erzeugung von Energie mittels Photovoltaiktechnik“
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung“ wird erklärt, dass das Finanzprodukt und die mit ihm verbundenen Investitionen zum Aufbau von Energieerzeugungskapazität eine Form der Energiegewinnung darstellen, die nach Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine signifikant niedrigere CO2-Intensität aufweist als Energieerzeugungsformen, die auf Basis der Verbrennung fossiler Rohstoffe elektrische Energie gewinnen. Die diesem Finanzprodukt zu Grunde liegenden Investitionen tragen somit zu einer Reduzierung der CO2-Intensität des Energiesektors bei.
In Bezug auf den Nachhaltigkeitsindikator „Ausbau von Produktionsflächen“ wird die Gesamtmenge der aus erneuerbaren Energiequellen (insb. Photovoltaik) erzeugten elektrischen Energie eines Kalenderjahres ermittelt, die im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Finanzprodukts steht.
Die beworbenen ökologischen Merkmale des Finanzprodukts werden erreicht, in dem der Global I in Beteiligungen an Gesellschaften investiert, die unmittelbar oder mittelbar in Projektentwicklungen und/oder den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen investieren. Der Spezial-AIF beschränkt sich darauf, in „Late Stage“-Projektentwicklungen zu investieren. Der Begriff „Late Stage“ ist vorliegend dahingehend zu verstehen, dass in solche Projektentwicklungen investiert wird, bei denen zwar noch kein Baubeginn stattfand, die jedoch bereits eine fortgeschrittene Projektentwicklungstiefe erreicht haben. Diese Projektentwicklungen werden vom Spezial-AIF bis zur Baureife entwickelt. Ein Erwerb von noch kaum entwickelten Projekten ist nicht vorgesehen
Die zur Messung der beworbenen ökologischen Merkmale verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren können einer laufenden Überwachung und Steuerung durch die HEP Kapitalverwaltung AG unterliegen. Darüber hinaus erhält die HEP Kapitalverwaltung AG weitere Daten, die bei der Ermittlung der Investitionsziele verwendet werden, aus dem Ankaufs- und Erstbewertungsprozess der Investitionsgüter.
Die Angaben gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie an dieser Stelle erstmalig ab dem 30. Juni 2023 und darauffolgend immer zum genannten Stichtag für das vorhergehende Geschäftsjahr.
Jetzt
anfragen
Up to date bleiben:
Mit dem hep Newsletter.
