Über sogenannte Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements – PPAs) verkauft die Projektgesellschaft, die den Solarpark betreibt, einem Stromabnehmer zu einem festen Abnahmepreis pro MW/h über eine fixe Laufzeit die erzeugte Energie, anstatt sie für eine unter dem Marktpreis liegende Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Das gibt beiden Parteien Planungssicherheit für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.